Bis zu 3,5 Tonnen geht bekanntlich die Lenkerberichtung mit einem B-Führerschein – eine Gewichtsobergrenze, die Rettungsorganisationen vor immer größere Herausforderungen stellt. Denn die RTWs und KTWs der neuen Generation werden zunehmend schwerer. Das ist zum einen der umfangreicheren Ausrüstung geschuldet, aber auch dem Umstand, dass seit einigen Jahren vermehrt E- und Hybrid-Motoren in die Fahrzeuge verbaut werden. Die neuen Rettungsautos bringen also mehr Gewicht auf die Waage, während es gleichzeitig immer weniger Ehrenamtliche gibt, die über einen C-Führerschein (LKW-Schein) verfügen.
Der Lenkermangel belastet die Einsatzbereitschaft zusehends. Die Europäische Union plant daher, Rettungsorganisationen mehr Spielraum zu geben, indem sie die Gewichtsgrenze für „Special Purpose Vehicles“ (SPVs) – dazu zählen auch Rettungsfahrzeuge – für den B-Führerschein von 3,5 auf 4,25 Tonnen anhebt. Es soll also in Zukunft möglich sein, die schwereren RTWs und KTWs zu lenken, ohne dafür eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen. Umfassende Einschulungen auf die betreffenden Fahrzeuge würde es aber natürlich nach wie vor geben, wie man beim Samariterbund betont.
Einsatzbereitschaft sichern
Der Samariterbund erhofft sich von der Erweiterung der Fahrerlaubnis, dem Engpass an Lenker:innen aktiv entgegenzuwirken. „Für mich ist dieser EU-Vorstoß ein wichtiger Baustein, damit die Einsatzbereitschaft auch in Zukunft gesichert ist. Die Anhebung der Gewichtsobergrenze wird uns auf alle Fälle dabei helfen, mehr Ehrenamtliche für die neue Fahrzeug-Generation zu finden“, zeigt sich Samariterbund Bundesgeschäftsführer Reinhard Hundsmüller erfreut.
Bei einem Besuch der Samariterbundzentrale in der Wiener Hollergasse überzeugte sich EU-Abgeordneter Andreas Schieder von der Notwendigkeit dieser Gesetzesnovellierung: „Neue Antriebe, mehr Equipment – auch Einsatzfahrzeuge gehen mit der Zeit, und so müssen auch unsere Gesetze Schritt halten. Die Überarbeitung der Führerschein-Richtlinie bietet die Möglichkeit, alte Regeln den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Unser Ziel sind sicherere Straßen – und die gibt es nur, wenn unsere Einsatz- und Blaulichtorganisationen auch den notwendigen regulatorischen Rahmen vorfinden, um ihrer Arbeit nachzugehen.“